1. KI und anwaltliche Sorgfaltspflicht
Die Nutzung von KI bietet Anwälten erhebliche Vorteile, etwa bei der Dokumentenrecherche oder der Mandantenkommunikation. Doch mit diesen neuen Werkzeugen entsteht eine zusätzliche Sorgfaltspflicht. Gemäß § 43 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) sind Anwälte verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben, was bedeutet, dass KI-unterstützte Ergebnisse sorgfältig überprüft und bei Bedarf angepasst werden müssen. Darüber hinaus regelt § 43e BRAO die Verantwortung bei der Auswahl und Überwachung von Dienstleistern, zu denen auch Anbieter von KI-Systemen gehören. Der aktuelle rechtliche Rahmen gibt also bereits erste Anhaltspunkte, wie mit KI-basierten Anwendungen umzugehen ist. Allerdings fehlt eine explizite Regulierung, die sicherstellt, dass KI-Anwendungen stets gewissenhaft und ohne Risiken für die Qualität der Rechtsberatung eingesetzt werden.
2. Pflicht zur Nutzung von KI
Die Erwartung, dass Anwälte KI in ihre Arbeit integrieren, könnte sich von einer Möglichkeit zu einer Notwendigkeit wandeln. Eine vollständige Ablehnung der technologischen Möglichkeiten könnte sorgfaltswidrig sein, da KI-Systeme zunehmend als Werkzeug zur Qualitätssicherung gelten. KI hat das Potenzial, bestimmte menschliche Leistungen wie die schnelle Datenanalyse zu übertreffen. Diese Entwicklung könnte dazu führen, dass der Verzicht auf KI im Berufsalltag als Verstoß gegen die berufsrechtliche Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung betrachtet wird.
3. Legal Tech und KI-gestützte Rechtsberatung
Trotz ihrer Vorteile birgt der Einsatz von KI auch Risiken. Insbesondere wenn KI-Systeme ohne Rechtsanwälte als Betreiber genutzt werden, könnten die erbrachten Leistungen unter das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) fallen. Hier kommt es laut § 2 RDG darauf an, ob die KI-Ergebnisse auf individuelle Nutzerbedürfnisse zugeschnitten sind. Für Legal-Tech-Anbieter, die ohne juristische Expertise tätig werden, könnte eine unautorisierte Rechtsberatung problematisch werden. Der Einsatz von KI ist daher mit der Sorge verbunden, dass unzureichend überwachte automatisierte Beratungen den rechtlichen Standards nicht gerecht werden.
4. Koexistenz von Berufsrecht und AI Act
Die Einführung des AI Acts verdeutlicht die Notwendigkeit einer Harmonisierung zwischen den europäischen Standards für KI und dem nationalen Berufsrecht. KI betrachten wir als Werkzeug, das die anwaltliche Arbeit erleichtert, ohne dabei die persönliche Verantwortung des Anwalts zu ersetzen. Um rechtssicheren Umgang mit KI in unserer Kanzlei zu fördern, haben wir interne Compliance-Maßnahmen und klare Leitlinien entwickelt. Eine ständige Anpassung im Umgang mit KI garantiert die Integrität des Mandatsverhältnisses als auch die Effizienzgewinne durch KI. Der verantwortungsvolle Umgang mit KI geht mit unserer ethischen Verpflichtung zur fortlaufenden Fortbildung und Sorgfalt in der Nutzung dieser innovativen Werkzeuge einher.
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