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Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Ihre Gesundheit nicht durch einen ärztlichen Behandlungsfehler sondern durch eine andere Rechtsverletzung verursacht wurde. Aufgrund unserer Erfahrung können wir das höchst mögliche Schmerzensgeld für Sie durchsetzen. Deshalb helfen wir Ihnen auch nach
![]() Das beklagte Erzbistum Köln wurde verurteilt, einem früheren Messdiener € 300.000 Schmerzensgeld zahlen. Der heute 64-Jährige Kläger war in den 1970er-Jahren von einem Priester über 10 Jahre hinweg mehr als 300 Mal missbraucht worden. Das Urteil hat Signalwirkung, weil sich zukünftig auch andere Gerichte hieran orientieren. LG Köln, Urteil vom 13.06.2023 - Az. 5 O 197/22 Klage trotz VerjährungDie Kirche bestreitet diese Taten nicht. Der damalige Kölner Erzbischof Joseph Höffner und andere Verantwortliche wussten schon von Vorwürfen gegen den Priester aus den 50er und 60er Jahren. Doch sie blieben untätig und versetzten den Täter nur. So konnte der Täter in den 70er Jahren den Kläger und andere Kinder über zehn Jahre lang missbrauchen. Eigentlich wären die Ansprüche nach dem BGB verjährt. Aber das Erzbistum Köln hatte sich nicht auf Verjährung berufen. Körperliche Folgen bis heute - SchmerzensgeldzumessungDer Kläger leidet bis heute unter Angstattacken, Schlafstörungen und anderen körperlichen Beschwerden. Trotzdem ist das Landgericht nicht in den höchsten Schmerzensgeldbereich vorgestoßen, weil das Leben des Klägers trotz des Missbrauchs nicht zerstört wurde. Der Kläger hat Kinder bekommen und konnte einem Beruf nachgehen. Damit wollte das Gericht das Leiden des Klägers nicht kleinreden. Es setzte diese Umstände in seiner Würdigung des Einzelfalles ins Verhältnis zu anderen Geschädigten. Das ausgeurteilte Schmerzensgeld in Höhe von € 300.000 ist als verhältnismäßig hoch zu bewerten. Hieran haben sich auch andere Fälle sexuellen Missbrauchs zu orientieren. Die dem Kläger zuvor angebotene freiwillige Entschädigungszahlung von nur € 25.000 erscheint insofern als viel zu gering. "Ein Meilenstein" - Klarer Rat zur KlageDie Klage richtete sich gegen das Erzbistum Köln als Institution, weil die Verantwortlichen den Kläger als Kind nicht geschützt hatten, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre. Das Urteil hat eine klare Signalwirkung. Ausdrücklich wurde gerade die institutionelle Verantwortung der Kirche als Beklagter für die Verbrechen des sexuellen Missbrauchs betont. Allen Betroffenen kann nur dringend angeraten werden, den Klageweg zu beschreiten.Zukünftig wird die Kirche andere Betroffene nicht mehr mit wenigen Tausend Euro abspeisen können. Kein Betroffener muss sich jetzt mehr damit zufriedengeben, solche Almosen zu empfangen. |
![]() Die COVID-19-Pandemie hat weltweit Auswirkungen auf die Gesellschaft und das tägliche Leben. Eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, ist die Impfung. Obwohl die meisten Menschen die Impfung gut vertragen, gibt es einige Fälle von Impfschäden. In Deutschland können Menschen, die einen Impfschaden erleiden, Ansprüche nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz geltend machen. Anspruch auf EntschädigungenDas Bundesinfektionsschutzgesetz regelt, dass Personen, die durch eine Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung erleiden, einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dies gilt auch im Falle von COVID-19-Impfungen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ursachenzusammenhang zwischen Impfung und Schädigung nachweisenZunächst muss der Impfschaden nachweisbar sein. Ein Impfschaden ist eine gesundheitliche Schädigung, die unmittelbar nach einer Impfung auftritt und auf diese zurückzuführen ist. Beispiele für Impfschäden können allergische Reaktionen, neurologische Schäden oder schwere Infektionen sein. Wenn ein solcher Schaden auftritt, sollte er sofort einem Arzt gemeldet werden. Dies ist wichtig, um den Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden zu dokumentieren. Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz BVGWenn ein Impfschaden gemeldet wurde, wird das Bundesamt für soziale Sicherung und Verwaltung (BASV) den Fall prüfen. Wenn der Impfschaden als direkte Folge der Impfung anerkannt wird, hat die betroffene Person Anspruch auf Entschädigung. Die Entschädigung kann aus verschiedenen Leistungen bestehen, wie z.B. einer Rente, einer Einmalzahlung oder einer Zahlung von medizinischen Kosten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art und Schwere des Impfschadens ab. Kein Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers nötigEs ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Entschädigung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz unabhängig von einer möglichen Haftung des Impfarztes oder des Herstellers ist. Wenn ein Impfschaden auftritt, setzen wir immer zuerst Ihren Anspruch nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz durch. |
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(1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die 1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde, 1a. gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Nummer 2, des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde, (...) eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Erster Rat von Rechtsanwalt RathSofort Antrag auf Versorgung stellen. Das ist erstmal formlos möglich. Man kann formulieren: "Hiermit beantrage ich Leistungen nach dem BVG aufgrund meines Corona-Impfschadens." Die nötigen Formulare kann man später ausfüllen und mit Anlagen den Antrag ergänzen. Leistungen werden nämlich grundsätzlich ab dem Monat des Antragseingangs gewährt. Die Anlagen brauchen da noch nicht dabei zu sein. Nur das Wort "Antrag" muss bei der Behörde eingehen. |